Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke

Osborne Clarke ist eine Wirtschaftskanzlei mit Anspruch. Nicht nur dem Anspruch, für die Mandanten exzellente Rechtsberatung zu leisten. Osborne Clarke will die Dinge etwas anders machen als gewöhnlich.

Unsere Anwälte verfügen neben exzellenten juristischen Fähigkeiten über detaillierte Branchenkenntnisse, die die Verwirklichung der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten ermöglichen. Bewusst begreift sich Osborne Clarke als Dienstleistungsunternehmen - mit Betonung auf beiden Wortbestandteilen: Dienstleistung am Mandanten - und das Selbstverständnis als Unternehmen.

Wir sind durch einen hohen Grad an Spezialisierung in der Lage, auf höchstem Qualitätsniveau in bestmöglichen Reaktionszeiten praktikable und verlässliche Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Wir beraten in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen sowie arbeits- und vertriebsrechtlichen Fragen. Des Weiteren sind wir auf den Gebieten des Steuerrechts, des Technologie- und Medienrechts, des Baurechts und Immobilienrechts tätig und vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie in Schiedsverfahren.

Drei großen Themen begegnen wir immer wieder, egal in welcher Branche: die immer rascher fortschreitende Internationalisierung, der rasante technologische Fortschritt und das wachsende Bedürfnis der Menschen, aktiv in die Ziele der Unternehmen eingebunden zu werden, für die sie arbeiten. Alle drei Punkte sind für Osborne Clarke zugleich Programm: die Internationalisierung, der Einsatz modernster Technologie und die Einbindung der Mitarbeiter.

So gehört es zur Unternehmensphilosophie, dass man Mitarbeitern ein vielfältiges Leben außerhalb des Jobs zubilligt. Wohl auch aus diesem Grunde ist Osborne Clarke im Jahr 2003 in dem von der im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten und von der Zeitschrift "Capital" unterstützten Wettbewerb zu einem der "50 besten Arbeitgeber Deutschlands" ausgewählt worden.

Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.07.2007 – 7 Sa 561/07

Viele arbeitsrechtliche Tipps von Osborne Clarke finden Sie unter Ratgeber/Arbeitsrecht.

 

Osborne Clarke

 

Innere Kanalstraße 15
50823 Köln
T: 0221/ 5108 4000
F: 0221/ 5108 4005

 
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