Die Reform der Erbschaftssteuer ist auf dem Weg - und heiß umstritten

Mitte Dezember hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftssteuerrechts auf den Weg gebracht. Enge Familienangehörige sollen weniger zahlen müssen als entfernte Verwandte.

 Die Reform der Erbschaftssteuer ist auf dem Weg - und heiß umstritten

© kmit/fotolia.de

Je höher das Vermögen ist umso höher werden auch die zu zahlenden Steuern ausfallen. Der Entwurf soll auch die Übergabe von Familienbetrieben erleichtern. Gerade dieser Punkt wird heftig kritisiert. Der Kernpunkt der neuen Regelung ist die einheitliche Bewertung aller Vermögensarten. Damit kommt der Gesetzgeber einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2006 nach. In seiner Entscheidung hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass die unterschiedliche Bewertung von Immobilien-, Betriebs- und Kapitalvermögen im Erbfall verfassungswidrig ist. Für die Besteuerung ausschlaggebend ist der "gemeine Wert", das heißt der Preis, der bei einem Verkauf der Erbschaft erzielt werden würde. Nach der neuen Regelung werden nach Einschätzung der Bundesregierung Grundstücke und Betriebsvermögen zukünftig höher bewertet werden.

Erhöhte Freibeträge
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt auch weiterhin unterschiedliche Steuersätze. So sieht der Entwurf erhöhte Freibeträge für enge Verwandte vor. Der Freibetrag von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten steigt von 307.000 Euro auf 500.000 Euro, der von Kindern von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Enkel bleiben zukünftig bis zu einem Betrag von 200.000 Euro von der Steuer verschont, was fast vier Mal so viel ist wie in der alten Regelung. Diese Freibeträge sollen garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und insbesondere von privat genutzten Wohneigentum bei Ehegatten, Kindern und Enkeln nicht zu einer erbschaftssteuerlichen Belastung kommt, so das Bundesministerium der Finanzen in seiner Presseerklärung zum Gesetzentwurf. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück fasste es so zusammen: "Omas Häuschen bleibt steuerfrei. Aber wer Omas Villa erbt, der wird Steuern zahlen müssen." Nur der Vermögenswert, der die Freibeträge übersteigt, muss versteuert werden. Dabei gilt: je größer das Vermögen umso höher die Steuern. Insgesamt werden in Zukunft Erben großer Vermögen oder Erben, die nur entfernt oder
nicht verwandt sind, mehr Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Unternehmen sollen entlastet werden
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die Unternehmen von der Erbschaftssteuer entlasten und den Übergang von Vermögen in Familienbetrieben erleichtern. Die neue Regelung sieht daher vor, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben sollen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Betrieb 15 Jahre weitergeführt werden und die Arbeitsplätze im wesentlichen erhalten bleiben. Zudem muss die jährliche Lohnsumme zehn Jahre lang mindestens 70 Prozent des Werts der letzten fünf Jahre vor dem Übergang erreichen.

Reaktionen
Der Reform der Erbschaftssteuer liegen die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch  (CDU) ausgearbeiteten Eckpunkte zu Grunde. Kritisiert an dem vom Kabinett gebilligten  Gesetzentwurf werden vor allem die "Verschonungsregeln" für Betriebsübergänge. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, sagte dazu in seiner Pressemitteilung: "Unternehmen werden vielfach aber nicht in der Lage sein, die über 15 Jahre laufende Verhaftungsregel einzuhalten und damit voll versteuern müssen. Hier schlagen wir deshalb vor, den Zeitraum wie im bisherigen Recht bei fünf Jahren zu belassen." Auch aus den Reihen der Union werden immer wieder Nachbesserungen gefordert. So sagte CSU-Chef Erwin Huber Ende Dezember dem "Handelsblatt": "Zehn Jahre Haltefrist sind absolut ausreichend." Zudem dürfe es keine "Totalsanktion" geben, wenn ein Betrieb vor Ablauf der Haltefrist veräußert und dann die komplette Erbschaftssteuer nachträglich fällig wird. Die SPD hält bisher an dem Entwurf fest. Im Falle eines Scheiterns der Reform sieht Bundesfinanzminister Steinbrück die Koalition in Gefahr. "Das Aus der Erbschaftssteuer würde allerdings die Koalition in Frage stellen. Das müssen alle wissen.", sagte er dem "Handelsblatt".

Ursprünglich sollte die Reform des Erbschaftssteuergesetzes im Frühjahr in Kraft treten. Wegen des Streits in der Koalition wird das vermutlich erst im Sommer der Fall sein. Sollten sich die Koalitionspartner jedoch nicht bis Jahresende auf eine Nachfolgeregelung einigen, darf die Steuer nicht mehr erhoben werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil entschieden. (Christina Breutner)

Quellen
www.bundesregierung.de
www.bundesfinanzministerium.de
www.bundesverfassungsgericht.de
www.csu.de
www.dihk.de
www.handelsblatt.com

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