Was ist eigentlich... der Gesundheitsfonds?
Das neue Finanzierungssystem des Gesundheitsfonds regelt ab dem 1. Januar 2009 die finanzielle Versorgung der reformierten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der langwierige politische Streit um die Gesundheitsreform ist im Jahre 2006 nicht zuletzt wegen der mehr als 250 Milliarden Euro entbrannt, die sich Deutschland sein Gesundheitssystem Jahr für Jahr kosten lässt. Allein durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden jährlich etwa 150 Milliarden Euro ausgegeben – und deren bisherige Finanzierung wird durch den Gesundheitsfonds neu geregelt.
Ziel: Ein verbessertes Kostenmanagement
Die zentrale Neuerung aus dem im Februar 2007 beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht dabei wie folgt aus: Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz zahlen, wobei dieser durch die Bundesregierung am 1. November 2008 festgelegt werden wird. Damit gilt ein gleicher Beitragssatz nicht mehr nur in der gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung, sondern auch in der GKV.
In den Gesundheitsfonds werden die zu erbringenden Krankenkassenbeiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und steuerliche Mittel entrichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten aus dem Fonds eine jeweils bestimmte Summe für jeden ihrer Versicherungsnehmer sowie einen Ausgleich, der nach dem Alter, dem Geschlecht und insbesondere dem Krankenstand des jeweiligen Mitglieds bemessen wird. Die private Krankenversicherung (PKV) wird am Gesundheitsfonds nicht beteiligt.
Insgesamt wird der Bund vier Milliarden Euro zur pauschalen Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen seitens der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2009 zahlen. Geplant ist, diese Leistungen ab dem Jahr 2010 jeweils um 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen – bis zu einer Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro. Der neu eingerichtete Gesundheitsfonds wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet werden.
Die bisherige Organisation des Einzugs des jeweiligen Kassenbeitrags wird bis zum 31. Dezember 2010 erhalten bleiben. Erst ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Arbeitgeber, so sie dieses wünschen, die Möglichkeit, ihre Versicherungsbeiträge sowie alle Beitragsnachweise und –meldungen an eine zentrale Weiterleitungsstelle zu entrichten. Diese soll die entrichteten Beiträge sodann an alle Sozialversicherungsträger geben. Eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis soll durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt werden.
Das wesentliche Ziel des Gesundheitsfonds ist es, alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (insbesondere das Kosten- und das Leistungsmanagement) transparenter zu gestalten. Zugleich soll durch den Gesundheitsfonds ein umfassenderer und nachhaltigerer Wettbewerb im gesetzlich geregelten Gesundheitswesen als bisher befördert werden.
"... und wo finde ich weitere Informationen?"
Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden alle wesentlichen Fragen zum Gesundheitsfonds beantwortet, ebenso wie unter die-gesundheitsreform.de. Dieses ebenfalls vom BMG freigeschaltete Internetportal bietet auch ein umfassendes Glossar an. Zudem ist ein Blick auf das Internetportal der-gesundheitsfonds.de empfehlenswert.
Anklicken lohnt sich! (Nicolas Basse)
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